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Sanierungs- und Insolvenzrecht: Soll moderner und wettbewerbsfähiger werden

23.09.2020

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das Sanierungs- und Insolvenzrecht modernisieren und hat dazu einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser sieht unter anderem die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können.

Von den neuen Möglichkeiten würden insbesondere Unternehmen profitieren können, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, obwohl sie weiterhin über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen, meint das Justizministerium. Insbesondere gebe der neue Rechtsrahmen betroffenen Unternehmen die Möglichkeit an die Hand, belastende Verträge zu beenden, wenn der andere Vertragsteil der Anpassung oder Beendigung nicht zustimmt, die für die Abwendung einer Insolvenz erforderlich ist.

Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen würden weitergehende Erleichterungen geschaffen: Sie unterlägen ab 01.01.2021 zwar wieder der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Allerdings werde der Überschuldungsprüfung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt, der auch auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt.

Schließlich würden auch die Sanierungsmöglichkeiten des bestehenden Rechts fortentwickelt. Es solle sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Bestellung eines Insolvenzverwalters in den so genannten Eigenverwaltungsverfahren grundsätzlich nur gut und solide vorbereitete Vorhaben vorbehalten bleibt. Diesen Unternehmen solle aber zugleich ein rechtssicherer Weg zu den eigenverwaltungsbasierten Sanierungsoptionen eröffnet werden.

Durch die vorgeschlagenen Ergänzungen und Fortentwicklungen soll das deutsche Recht mit den Rechtsordnungen Schritt halten können, deren Sanierungsrecht in der Vergangenheit immer wieder auch deutsche Unternehmen angezogen hat. Künftig solle es keinen Grund mehr für die Inanspruchnahme ausländischer Verfahren durch deutsche Unternehmen geben, so Lambrechts Ziel.

Mit dem vorgelegten Entwurf werde das deutsche Insolvenzrecht moderner und effektiver. Es baue zugleich seine hervorgehobene Stellung im internationalen Wettbewerb der leistungsfähigsten Insolvenzrechtsordnungen aus.

Bundesjustizministerium, PM vom 19.09.2020

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