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Sammelklage gegen Amazon Prime: Anmeldung ab sofort möglich

21.01.2026

Verbraucher können sich jetzt der Klage derVerbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen unzulässiger Preiserhöhunganschließen. Das teilten die Verbraucherschützer am 13.01.2026 mit.

Im Sommer 2022 erhöhte Amazon den Preis für dasPrime-Abonnement. Die Verbraucherzentrale NRW hält die Erhöhung fürrechtswidrig. Deshalb reichte sie im Dezember 2025 vor dem OberlandesgerichtHamm eine Abhilfeklage ein (I-13 VKl 1/25). Wie die Verbraucherzentrale jetztmitteilt, können sich Betroffene ab sofort der Klage anschließen. Dazu müsstensie sich im Klageregister eintragen.

"Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrücklicheZustimmung der Kund:innen war unzulässig", sagt Wolfgang Schuldzinski,Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Der Gang vor Gericht ist für denEinzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage eineneinfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen."

In dem Verfahren gehe es um die Preiserhöhung derPrime-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022 von bis zu 20,90 Euro jährlich. sei dieKlage erfolgreich, könnten Verbraucher, die sich im Klageregister eintragen, zuviel gezahlte Beiträge zurückerhalten. "Je nach Abo-Modell wären dasderzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sichdiese Summe noch", erläutert Schuldzinski.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, PM vom 13.01.2026

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