Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Rücksichtsloses Fahren: EU-Parlament wil...

Rücksichtsloses Fahren: EU-Parlament will Straffreiheit beenden

07.02.2024

Schwere Verkehrsdelikte wie Rasen oder Alkohol am Steuer sollen zu einem EU-weiten Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dies hat das Europäische Parlament beschlossen.

Wenn ein Fahrer seinen Führerschein aufgrund eines Verkehrsdelikts in einem anderen EU-Staat verliert als in jenem, der den Führerschein ausgestellt hat, gilt diese Sanktion aktuell in den meisten Fällen nur in dem Staat, in dem das Delikt begangen wurde. In den übrigen Staaten unterliegt der Fahrer keinen Einschränkungen.

Um sicherzustellen, dass die Aussetzung, die Einschränkung oder der Entzug des Führerscheins einer gebietsfremden Person in allen EU-Staaten angewendet wird, sehen die vorgeschlagenen neuen EU-Vorschriften vor, dass diese Entscheidung an den EU-Staat weitergeleitet wird, der den Führerschein ausgestellt hat.

Die EU-Abgeordneten schlagen vor, das Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle aufzunehmen, die einen Informationsaustausch über den Entzug der Fahrerlaubnis auslösen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h gehöre ebenfalls zu den schweren Verkehrsverstößen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Die Abgeordneten legten eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit für Wohngebiete fest. Das bedeute, dass das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h auf diesen Straßen zum Entzug oder zur Aussetzung des Führerscheins führen kann.

Das Parlament schlägt vor, eine Frist von zehn Arbeitstagen festzulegen, innerhalb derer die EU-Staaten einander über Entscheidungen zum Entzug der Fahrerlaubnis informieren müssen, sowie eine weitere Frist von 15 Arbeitstagen, innerhalb derer entschieden wird, ob der Entzug der Fahrerlaubnis EU-weit gilt. Der betroffene Fahrer sollte innerhalb von sieben Arbeitstagen über eine endgültige Entscheidung informiert werden, fügen die Abgeordneten hinzu.

Europäisches Parlament, PM vom 06.02.2024

Mit Freunden teilen