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Rotlichtverstoß mit SUV: Rechtfertigt höheres Bußgeld

01.07.2022

Bei Rotlichtverstößen mit einem so genannten Sport Utility Vehicle (SUV) kann eine Erhöhung der Regelgeldbuße angemessen sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Frankfurt am Main hervor.

Nach den Feststellungen des Gerichts in einem Bußgeldverfahren fuhr der Betroffene in Frankfurt am Main mit seinem Fahrzeug, einem SUV der Marke BMW, das von seiner Bauart dadurch von normalen Kraftfahrzeugen in der Art abweicht, dass es über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt, in den durch die Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzungsbereich ein. Die Rotphase dauerte zu diesem Zeitpunkt bereits länger als 1,1 Sekunden.

Das AG Frankfurt am Main, das die Richtigkeit der mittels einer fest installierten Messsäule vorgenommenen Messung im Übrigen feststellte, sah aufgrund der besonderen Fahrzeugbeschaffung im konkreten Fall eine Erhöhung der hierfür durch den geltenden Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße für veranlasst.

Diese sei durch die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeugs gerechtfertigt, dessen kastenförmige Bauweise und erhöhte Frontpartie das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöhe. Aufgrund der größeren abstrakten Gefährdung durch das Tatfahrzeug stelle sich der begangene Rotlichtverstoß gravierender als der Normalfall dar. Dies gelte insbesondere unter Beachtung der Zielsetzung des § 37 Straßenverkehrsordnung zu Wechsellichtzeichen, der den Schutz der querenden Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich von Lichtzeichenanlagen bei einer Kollision bezweckt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.06.2022, 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22, nicht rechtskräftig

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