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Rizin-Bombenbau in Köln: Haftstrafe auch für Ehefrau
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die deutsche Staatsangehörige Yasmin H. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hatte die 44-Jährige ab September 2017 einen jihadistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet, bei dem das tödliche Gift Rizin über eine Splitterbombe verbreitet werden sollte, um "Andersgläubige" zu töten.
Das OLG hat in dem Urteil eigenen Angaben zufolge auch berücksichtigt, dass die Angeklagte zuvor zweimal (letztlich vergeblich) ihrem Ehemann bei dem Unternehmen geholfen hatte, sich in Syrien der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" als Kämpfer anzuschließen. Es hat die Angeklagte der vorsätzlichen Herstellung einer biologischen Waffe in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen schuldig gesprochen.
Die zur Verurteilung gelangten Taten seien durch eine Vielzahl von Beweismitteln belegt, insbesondere durch Asservate, die in den Wohnungen der Eheleute in Köln-Chorweiler sichergestellt wurden. Sie belegten, dass die Angeklagte und ihr Ehemann bei der Herstellung eines Sprengsatzes weit fortgeschritten waren und aus Rizinusbohnen, die sie im Internet bestellt hatten, bereits eine erhebliche Menge des Toxins Rizin hergestellt hatten. Auf ihren Mobiltelefonen seien radikal-islamische Inhalte gefunden worden, die ihre Radikalisierung und den darauf gründenden Entschluss zur Begehung eines terroristischen Anschlags belegen.
Durch den geplanten Anschlag hätte es nach Einschätzung des OLG mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche Todesopfer und Verletzte gegeben. Er habe nur durch den Zugriff der Polizei am 12.06.2018 verhindert werden können.
Die Angeklagte hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2020, III-6 StS 2/20, nicht rechtskräftig