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Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung: Belgien zu ordnungsgemäßer Umsetzung aufgerufen

03.07.2020

Belgien soll die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Richtlinie (EU) 2016/1164 oder ATAD) ordnungsgemäß umsetzen. Die Europäische Kommission hat ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an den Mitgliedstaat gerichtet.
Bei korrekter Umsetzung sollten danach folgende drei Punkte berücksichtigt sein: Erstens habe Belgien von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Fremdkapitalkosten für Darlehen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturvorhaben von der Zinsschranke der ATAD auszunehmen. Die Definition dieser Infrastrukturprojekte nach belgischem Recht entspreche allerdings nicht der Definition in der ATAD, hebt die Kommission hervor. Zweitens nehme Belgien bestimmte Arten von Unternehmen, die nicht als "Finanzunternehmen" im Sinne der ATAD gelten können, von der Zinsschranke aus. Schließlich werde im belgischen Recht – anders als in der ATAD – die Doppelbesteuerung, die sich aus der Anwendung der Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen ergibt, nicht beseitigt; es lasse keinen Abzug der von dem beherrschten ausländischen Unternehmen entrichteten Steuer von der Steuerschuld des Steuerpflichtigen im Land seines Steuersitzes zu.
Schafft Belgien nicht binnen drei Monaten Abhilfe, kann die Kommission den belgischen Behörden in dieser Sache eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.
Europäische Kommission, PM vom 02.07.2020

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