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Reverse-Charge-Verfahren: Steuerberaterverband fordert Ausweitung

19.03.2024

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert eine über den so genannten ViDA-Vorschlag hinausgehende Anpassung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL), die den Mitgliedstaaten eine Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens über das geplante Maß hinaus ermöglicht. Der bisherige Entwurf dürfte andernfalls inländische Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), benachteiligen, meint der Verband.

Die geplante EU-Mehrwertsteuerreform "VAT in the digital age" (kurz: ViDA) beschäftigt die Steuerwelt laut DStV seit über einem Jahr. Eine Einigung auf europäischer Ebene stehe noch aus. Sie werde wohl im Mai 2024 angestrebt. Der DStV regt an, bei den Plänen zur Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens noch einmal nachzubessern.

Der Vorschlag der EU-Kommission sehe eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft in den Fällen vor, in denen der leistende Unternehmer nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird, und die Leistung an einen Unternehmer erbracht wird, der im Mitgliedstaat des Verbrauchs umsatzsteuerlich registriert ist.

Dies wird aus Sicht des DStV dazu führen, dass Umsätze von nicht im Inland ansässigen Unternehmern im B2B Bereich wesentlich häufiger als bisher im Reverse-Charge-Verfahren besteuert werden. Das heiße, die Befolgungskosten für nicht im Inland ansässige Unternehmer sinken. So entfalle beispielsweise die Frage nach dem richtigen Steuersatz für die erbrachte Leistung. Ferner bevorzugten einige Vertragspartner die Abrechnung mit umgekehrter Steuerschuldnerschaft. So müsse in diesen Fällen die Vorsteuer nicht "vorgestreckt" werden.

Es bestehe mithin die Gefahr, dass in Deutschland ansässige Unternehmer zukünftig Waren lieber vom Ausland statt von im Inland ansässigen Wettbewerbern beziehen. Dies dürfte den Wirtschaftsstandort und insbesondere hier ansässige KMU schwächen, befürchtet der Steuerberaterverband.

Um diese Benachteiligung zu vermeiden, sollte es im Inland ansässigen Unternehmen möglich sein, auch im inländischen B2B-Fall das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden. Aber das erlaube die MwStSystRL nicht ohne Weiteres.

Der DStV schlägt Abhilfe vor. Konkret sollte die MwStSystRL eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft zumindest in den Fällen vorsehen, in denen die Umsätze über das geplante Meldesystem (im Sinne des ViDA-Vorschlags) mitgeteilt werden. Mit diesem Vorstoß könnte die Ampelkoalition auch einen weiteren Punkt ihres Koalitionsvertrages abhaken.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 18.03.2024

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