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Republik Belarus: Doppelbesteuerungsabkommen ausgesetzt
Die Bundesregierung hat der Republik Belarus am 30.12.2024 notifiziert, dass das Abkommen vom 30.09.2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesetzt wird.
Die Republik Belarus hatte laut Bundesfinanzministerium (BMF) einzelne Vorschriften des DBA bereits zum 01.06.2024 ausgesetzt. Einer Aufforderung der Bundesregierung, diese Teilaussetzung des Abkommens rückgängig zu machen, sei die Republik nicht nachgekommen. Hierin sehe die Bundesregierung einen wesentlichen Bruch des Abkommens im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention.
Sollte die Republik Belarus die Teilaussetzung rückgängig machen, kündigte die Bundesregierung an, zu prüfen, ob die nun erfolgte Aussetzung des Abkommens aufgehoben werden kann.
Bundesfinanzministerium, PM vom 01.01.2025