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Reparatur von Waren: Soll gefördert werden

31.07.2024

In der EU ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, die die Reparatur von Waren fördern soll. Dies teilt die Europäische Kommission mit.

Nach der neuen Richtlinie seien die Hersteller bestimmter Produkte (etwa Kühlschränke oder Smartphones) verpflichtet, den Verbrauchern rechtzeitige Reparaturdienste zu einem angemessenen Preis anzubieten. Um den europäischen Reparaturmarkt zu stärken, verpflichteten die neuen Regeln die Hersteller, Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anzubieten, und verböten ihnen, die Reparatur zu verweigern oder Praktiken anzuwenden, die die Reparatur verhindern.

Damit die Verbraucher attraktive Reparaturlösungen finden können, werde eine europäische Reparaturplattform eingerichtet, die ihnen bei der Suche nach geeigneten Reparaturwerkstätten helfen soll. Die neue Richtlinie gibt den Verbrauchern laut Kommission auch ein neues Recht auf eine Verlängerung ihrer gesetzlichen Garantie um ein Jahr, wenn sie sich dafür entscheiden, ihr defektes Produkt reparieren zu lassen, anstatt es vom Verkäufer ersetzen zu lassen.

Europäische Kommission, PM vom 30.08.2024

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