CESOP: Bereitstellung von Ergebnisprotokollen verzögert sich
Versorgungsbezüge aus früherer inländischer Betriebsstätte: Sind beschränkt steuerpflichtig
Rentner und Pensionäre: Vereinfachte Veranlagung von Alterseinkünften weiterhin möglich
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern undSachsen bieten Rentnern und Pensionären ein vereinfachtes Verfahren für dieVeranlagung von Alterseinkünften an. Das seit 2018 laufende Pilotprojekt werdefortgesetzt, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt mit.
Auf Hinweis der Nutzer sei der Vordruck ab demVeranlagungszeitraum 2022 nun so gestaltet worden, dass er am Computerausgefüllt und mit den individuellen Daten gespeichert werden kann. Derausgefüllte Vordruck könne dann gedruckt, unterschrieben und dem Finanzamtübersandt werden, so das BMF
Der zusätzliche Service einer "Erklärung zurVeranlagung von Alterseinkünften" richtet sich laut BMF an Rentner undPensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, beidenen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevantenInformationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehörten zumBeispiel die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfteoder/und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge. Auf dem neuenPapiervordruck könnten dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge,Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen fürhaushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.Damit seien alle steuerlichen Pflichten erledigt. Lägen allerdings nochzusätzliche Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung oder Gewerbe vor, müsstendie vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden, betont dasMinisterium.
Bundesfinanzministerium, PM vom 17.10.2025