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Rentner: Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung

15.11.2021

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahr 2018 mit Unterstützung des Bundesfinanzministeriums (BMF) ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Das Projekt hat laut Ministerium bisher großen Anklang in den beteiligten Ländern gefunden. Es werde daher mit dem Ziel, weitere Erfahrungen mit einem solchen Vordruck zu sammeln, fortgesetzt.

Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richte sich gezielt an Rentner und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl steuerlich relevanter Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehörten zum Beispiel die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder/und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge, so das BMF.

Auf dem neuen Papiervordruck könnten dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Damit seien alle steuerlichen Pflichten erledigt. Wenn allerdings noch zusätzliche Einkünfte wie zum Beispiel aus Vermietung oder Gewerbe vorliegen, müssten die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden.

Die "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" werde in den Finanzämtern der teilnehmenden Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angenommen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 12.11.2021

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