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Rentenanpassung: Bundesrat stimmt zu

19.06.2024

Zum 01.07.2024 erhalten Rentner mehr Geld. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat am 14.06.2024 zugestimmt.

Die Erhöhung zum 01.07.2024 beträgt in den alten und neuen Ländern 4,57 Prozent. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 39,32 Euro in ganz Deutschland. Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich.

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer abschlagsfreien monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Die Bundesregierung legt ihn jeweils zum 1. Juli eines Jahres per Verordnung fest. Dadurch wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.

Auch für Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Ab 01.07.2024 gilt für sie ein allgemeiner Rentenwert von 18,15 Euro.

Die Verordnung kann nach der Zustimmung des Bundesrates nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am 01.07.2024 in Kraft treten.

Bundesrat, PM vom 14.06.202

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