Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Renten: Steigen zum 01.07.2022 deutlich

Renten: Steigen zum 01.07.2022 deutlich

21.04.2022

Die Renten steigen zum 01.07.2022 – im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Dies sieht ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, der außerdem zwei Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag zur Rente umsetzt – der so genannte Nachholfaktor werde wieder eingesetzt und Verbesserungen für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten auf den Weg gebracht.

"Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut", sagte dazu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Rente steige nicht nur deutlich, sondern werde gleichzeitig auch generationengerechter. Der Rentenwert im Westen erhöhe sich von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

Der Rentenwert Ost steige damit auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. So komme die Rentenangleichung einen weiteren Schritt voran – sie werde spätestens zum 01.07.2024 vollständig abgeschlossen sein, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer seien dabei die Angleichungsschritte relevant, die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegt wurden.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werde der Nachholfaktor bei der Rentenanpassung wieder eingesetzt. Das heißt laut BMAS, dass die unterbliebene Rentenminderung aus dem Jahr 2021 mit der Rentenanpassung zum 1. Juli verrechnet wird. Dabei werde die Haltelinie von 48 Prozent für das Sicherungsniveau beachtet.

Mit dem Gesetz sollen laut Ministerium auch diejenigen unterstützt werden, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Erwerbsminderungsrenten würden ab dem 01.07.2024 für diesen Personenkreis erhöht – etwa drei Millionen Rentner profitierten davon. Denn für Neurentner seien die Erwerbsminderungsrenten in den vergangenen Jahren durch mehrere gesetzliche Verbesserungen deutlich erhöht worden. Das heiße, dass Personen, die zum Einführungszeitpunkt bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, seien nicht oder nur teilweise erfasst.

Bundesregierung, PM vom 13.04.2022

Mit Freunden teilen