Reichsbürger: Verurteilung wegen versuchten Mordes an Polizisten bestätigt
Das gegen einen Reichsbürger ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart unter anderem wegen versuchten Mordes an Polizisten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen: Seine staatsfeindliche Tatmotivation sei als sonstiger niedriger Beweggrund zu werten.
Nach den Feststellungen des OLG beschäftigte sich der Angeklagte seit 2016 mit Verschwörungstheorien, darunter auch mit solchen der so genannten Reichsbürgerbewegung. Seit Beginn der Corona-Krise war er zudem im so genannten Querdenkermilieu verhaftet. Infolge seiner zunehmend staatsfeindlichen Geisteshaltung beschloss er, sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzuziehen. Ende 2021 ließ er sich auf einem nach außen völlig abgeschotteten Bauernhof nieder, wo er isoliert als Selbstversorger lebte. Den Hof sah er als nicht der staatlichen Rechtsordnung unterworfenes Gebiet an. Um Eindringlinge abwehren zu können, schaffte er sich illegale vollautomatische Schusswaffen nebst Munition an.
Mit einer dieser Waffen schoss er im April 2022 auf Polizeibeamte, die zur Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses angerückt waren. Zwei Polizisten wurden verletzt.
Das OLG erkannte unter anderen auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz und verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung behielt sich das OLG vor.
Der Angeklagte ging in Revision. Doch der BGH fand bei seiner Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Insbesondere habe das OLG mit Blick auf die staatsfeindliche Tatmotivation des Angeklagten rechtsfehlerfrei das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe bejaht.
Das Verfahren ist mit der Entscheidung des BGH rechtskräftig abgeschlossen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.11.2024, 3 StR 204/24