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Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft: Steuerberaterkammer veröffentlicht Ergänzungskonzept
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zum vorläufigenKonzeptentwurf von Bund und Ländern zur Reform der umsatzsteuerlichenOrganschaft Stellung genommen
Die BstBK fordert eine solche Reform seit vielen Jahren. Dennoch:Aus ihrer Sicht muss der Entwurf dringend nachjustiert werden.
Das avisierte Erklärungsverfahren stelle zwar eineVerbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar und werde das Eintretenunbeabsichtigter Organschaften verhindern. Gegenüber dem von der BStBK seitlangem geforderten Antragsverfahren biete es jedoch weiterhin nicht ausreichendRechtssicherheit bei fehlerhaften Organschaften.
Zudem enthalte das Konzeptpapier – insbesondere in Bezug aufdie flankierenden Maßnahmen wie zum Beispiel einer Haftungsnorm undKorrekturvorschrift – noch Ausführungen, die klärungsbedürftig seien.
Es bedürfe darüber hinaus auch einer Vereinfachung bei denEingliederungsvoraussetzungen.
Ihre ausführliche Stellungnahme hat die BStBK auf ihrenInternetseiten (www.bstbk.de) veröffentlicht.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 23.02.2026