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Reform der Gemeindefinanzen: Finanzausschuss macht Weg frei

14.03.2024

Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich für die von der Bundesregierung eingebrachte Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (BT-Drs. 20/9872) ausgesprochen.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Höchstgrenzen bei der Verteilung von Mitteln aus der Einkommensteuer auf die Kommunen von 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammenveranlagte Steuerpflichtige auf 40.000 und 80.000 Euro steigen. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen sei geboten, damit das Steuereinkommen weiterhin "auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner" erfolge, wie es Artikel 106 Absatz 5 Grundgesetz vorschreibe, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Im Finanzausschuss gaben die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP darüber hinaus eine Erklärung ab. Es müsse über die Grundlagen der Kommunalfinanzierung gesprochen werden, hieß es darin. Dem stimmte auch die Unionsfraktion zu. Die AfD-Fraktion gab den Kosten der Migration die Schuld an der Finanzlage der Kommunen. Die Gruppe Die Linke wollte von den Ampel-Fraktionen wissen, wann der im Koalitionsvertrag vorgesehene Gesetzentwurf zur Teilentschuldung der Kommunen komme.

Deutscher Bundestag, PM vom 13.03.2024

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