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Reduzierung von Berichtspflichten: Bundessteuerberaterkammer hat konkrete Vorschläge

01.12.2023

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zur Initiative "Rationalisierung der Berichtspflichten" der Europäischen Kommission Stellung genommen, mit der auf Unionsrecht beruhende Berichtspflichten für Unternehmen und Verwaltungen reduziert werden sollen.

Die BStBK unterbreitet konkrete Vorschläge zum Abbau von Berichtspflichten und zur Vermeidung von Doppelberichterstattung. Dabei nimmt sie sowohl bestehende als auch noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche EU-Rechtsakte in den Blick.

Nach Auffassung der BStBK müssen auf EU-Ebene dringend noch weitere Potenziale zum Bürokratieabbau gehoben werden. Dabei sollte nicht nur das "One-in-one-out"-Prinzip konsequent angewendet werden. Vielmehr sollte ein "One-in-two-out"-Prinzip vorherrschen. Ferner sollten die KMU-Schwellenwerte deutlich angehoben werden, um die Bürokratielasten der kleinen und mittleren Unternehmen im Vergleich zu multinationalen Konzernen zu reduzieren sowie regulatorische Flickenteppiche vermieden werden, indem digitale Infrastrukturen zur EU-weiten Harmonisierung bereitgestellt und Wahlmöglichkeiten in den Richtlinien geschaffen werden.

Die ausführliche Stellungnahme ist auf den Seiten der BStBK (www.bstbk.de) nachlesbar.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 28.11.2023

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