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Rechtsrock-Band: Frontmann mit Klage gegen Zeitung teilweise erfolgreich
Der Frontmann einer Rechtsrock-Band hat teilweise erfolgreich gegen eine große deutsche Tageszeitung geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat ein Urteil der ersten Instanz insoweit bestätigt, als der Herausgeberin verboten worden war, Aussagen zu treffen, wonach der klagende Sänger 2003 zu dem deutschen C-18-Führungskader zähle. Entsprechendes hatte sich aus einem Artikel in einem Lokalteil der Tageszeitung vom Juni 2019 ergeben.
Anders als das Landgericht Dortmund hat das OLG Hamm eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Klägers allerdings nicht in der Aussage erkennen können, dass im Umkreis der Band des Klägers eine C-18-Zelle entstanden sei. Insoweit war die Berufung der Zeitungsherausgeberin erfolgreich. Das Urteil des OLG ist rechtskräftig.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.08.2020, 4 U 54/20, rechtskräftig