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Rechtsreferendare: Müssen an Arbeitsgemeinschaften im Präsenzbetrieb teilnehmen

09.10.2020

Eine Rechtsreferendarin, die im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ihren juristischen Vorbereitungsdienst leistet, kann nicht unter Hinweis auf eine Gefährdung ihrer Eltern, mit denen sie in Haushaltsgemeinschaft lebt, verlangen, von der Präsenzpflicht in der Arbeitsgemeinschaft befreit zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und den Antrag der Referendarin, den Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) im Eilverfahren zu einer derartigen Befreiung zu verpflichten, abgelehnt.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Antrag sei bereits unzulässig, weil die Antragstellerin es versäumt habe, vor Anrufung des Gerichts beim OLG-Präsidenten die Befreiung von der Anwesenheitspflicht zu beantragen. Dieser sei nach dem Juristenausbildungsgesetz für die Entscheidung über Ausnahmen von der Pflicht zur Teilnahme an den Übungsstunden der Arbeitsgemeinschaft zuständig. Mit Schreiben des Präsidenten des zuständigen Landgerichts (LG) vom 03.09.2020 sei die Wiedereinführung des Präsenzbetriebs und die Anwesenheit aller Rechtsreferendare in den Arbeitsgemeinschaften ab Anfang Oktober 2020 angeordnet worden. Nach Erhalt des Schreibens habe die Antragstellerin sich lediglich bei dem Ausbildungsleiter des LG erkundigt, ob es eine Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht beziehungsweise alternative Ausbildungsoptionen gebe, jedoch nach Verneinung dieser Frage keinen förmlichen Antrag beim OLG-Präsidenten gestellt.

Das VG hat weiter darauf hingewiesen, dass der Antrag auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Denn das LG habe die Unterrichtsräume unter anderem mit Plexiglaswänden zwischen den Sitzplätzen ausgestattet und ein umfangreiches Hygienekonzept entwickelt. Diese Maßnahmen seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausreichend, um das Risiko einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein zumutbares Maß zu reduzieren.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2020, 10 L 1954/20, anfechtbar

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