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Rechtspolitischer Handlungsbedarf: 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle entdeckt
Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/6734) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/6503).
Das BZSt habe dem Bundesfinanzministerium inzwischen Informationen über 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle übermittelt, bei denen rechtspolitischer Handlungsbedarf identifiziert worden sei. Den Informationen über diese 24 Steuergestaltungsmodelle lägen insgesamt 4.268 einzelne Mitteilungen zugrunde. Die im Zusammenhang mit der Einführung der Mitteilungspflichten entstandenen Kosten würden mit 44,5 Millionen Euro angegeben.
Deutscher Bundestag, PM vom 12.05.2023