Anschlag von Hanau: Klageerzwingungsverfahren erfolglos
Elektronische Akte: Einsicht per übermittelter pdf-Datei ausreichend
Rechtsmittelstreitwerte sollen erhöht werden: Bundeskabinett beschießt Formulierungshilfe
Die Beträge, abdenen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eingelegtwerden kann, sollen moderat angehoben werden. Damit soll im Gleichklang mit derErhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten die Inflation seitder jeweils letzten Anpassung der Beträge berücksichtigt werden.
Die Änderungensollen im parlamentarischen Verfahren zusammen mit der Erhöhung derZuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten erfolgen. Eine entsprechendeFormulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)hat die Bundesregierung jetzt beschlossen.
Die moderateErhöhung der Rechtsmittelstreitwerte berücksichtige, dass Rechtsmittel auch beigeringen Streitwerten oftmals eine hohe Bedeutung sowohl für die Parteien alsauch für eine einheitliche Rechtsprechung haben können. Die Anpassung solle zugleichzu kürzeren Verfahrensdauern beitragen. Denn durch die Erhöhung werde sichinsgesamt die Zahl der Rechtsmittelverfahren verringern, so das Ministerium.
Konkret sei vorgesehen,die Wertgrenze für Berufungen (§ 511 der Zivilprozessordnung – ZPO), fürBeschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach § 61 des Gesetzes überdas Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligenGerichtsbarkeit und das Verfahren nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO) vonderzeit 600 auf 1.000 Euro zu erhöhen. Die Wertgrenze für dieNichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (§ 544 ZPO) soll von derzeit20.000 auf 25.000 Euro angehoben werden und die Wertgrenze für viele Kostenbeschwerdenvon derzeit 200 auf 300 Euro.
Bundesministeriumder Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 22.10.2025