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Rechtsdienstleistungen: Aufsicht soll gestärkt werden

10.05.2022

Das Bundesjustizministerium (BMJ) will die Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen stärken und hat dazu einen Referentenentwurf vorgelegt. Die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen soll es eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung geben.

Derzeit obliegt die Aufsicht über registrierte Personen nach § 10 RDG (das heißt Inkassodienstleister, Rentenberater sowie Rechtsdienstleistende in einem ausländischen Recht) nach § 19 Absatz 1 RDG den Landesjustizverwaltungen, die diese Aufgabe auf zahlreiche Gerichte und Staatsanwaltschaften übertragen haben. Die daraus resultierende Zersplitterung der Aufsicht führt laut BMJ zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis. Aus diesem Grund solle die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem RDG registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden.

Die aktuelle Fassung der Bußgeldvorschriften führe in zahlreichen Fallgestaltungen zu Ergebnissen, die wertungsmäßig kaum nachvollziehbar seien, so das BMJ zu der weiteren vorgesehenen Änderung. So stelle etwa die unbefugte Erbringung der in § 1 Absatz 1 RDG genannten Rechtsdienstleistungen (nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 RDG) sowie von steuerberatenden Tätigkeiten (nach § 160 des Steuerberatungsgesetzes) eine Ordnungswidrigkeit dar. Demgegenüber sei die Erbringung anderer, das heißt insbesondere der Rechtsanwaltschaft vorbehaltener Rechtsdienstleistungen, weder straf- noch bußgeldbewehrt. Mit der Neuregelung in den §§ 3 und 20 RDG solle deshalb eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen geschaffen werden.

Ferner sind laut Bundesjustizministerium mehrere kleinere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe geplant.

Bundesjustizministerium, PM vom 06.05.2022

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