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Rechtsbehelfsbelehrung: Muss auf mögliche Einlegung per E-Mail hinweisen
In Zusammenhang mit einem Streit um die materielle Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuernachforderungsbescheids hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist, wenn sie nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hinweist. Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs gegen die Lohnsteuernachforderung betrage dann ein Jahr.
In der Entscheidung des BFH geht es weiter um die Frage, wann die 110-Euro-Freigrenze überschritten ist und deshalb Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn zu werten sind. Der BFH stellt hierzu klar, dass bei der Ermittlung der Freigrenze eine Aufteilung der Gesamtkosten auf Personen, die mit der Durchführung der Veranstaltung betraut sind und nicht der Belegschaft angehören, nicht in Betracht kommt. Aufwendungen des Arbeitgebers für diesen Personenkreis könnten allerdings die Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung vermindern.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.04.2020, VI R 41/17