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Rechtsanwaltsgebühren: Sollen erhöht werden
Die Bundesregierung plant eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung an die wirtschaftliche Entwicklung. Dazu hat sie am 16.09.2020 den Entwurf eines Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 beschlossen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, waren die Gebühren letztmals 2013 erhöht worden.
Auch die Justizkosten sollen entsprechend angepasst werden, hier unter anderem die Vergütungssätze für Sachverständige und Sprachmittelnde. Damit solle sichergestellt werden, dass die Justiz auf ausreichend qualifizierte Sachverständige und Sprachmittelnde zurückgreifen kann, erläutert das Justizministerium. Daneben sollen auch die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter und Zeugen angemessen erhöht werden.
Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Honorare und Entschädigungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz seien höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden, merkt das Ministerium an. Gleichzeitig seien auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Deshalb sollen auch die Gerichtsgebühren angepasst werden.
Die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren sollen grundsätzlich jeweils um zehn Prozent steigen. Die Honorare der Sachverständigen und Sprachmittelnden sollen nach dem Gesetzentwurf an die auf dem freien Markt üblichen Preise angepasst werden. Zudem sieht der Entwurf zahlreiche strukturelle Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht und im Justizkostenrecht vor.
Bundesjustizministerium, PM vom 16.09.2020