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Rechtsanwalt: Eilantrag auf Anerkennung als Journalist erfolglos

26.10.2021

Ein Rechtsanwalt ist mit seinem Begehren, von der Berliner Polizei als Journalist anerkannt zu werden, in einem Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht (VG) gescheitert.

Der Antrag stellende Rechtsanwalt hatte 2021 an verschiedenen Demonstrationen teilgenommen. Seinem Vortrag nach hatte die Berliner Polizei ihn – anders als ausgewiesene Vertreter der Presse – daran gehindert, polizeiliche Absperrungen zu passieren. Er wollte nunmehr im Wege einstweiliger Anordnung gerichtlich feststellen lassen, dass er erstens "als Journalist und Pressevertreter in Berlin berichtet" habe und "seine Berichterstattung in und aus Berlin als Presse und Berichterstattung im Sinne des Artikel 5 Absatz 1 S. 2 Grundgesetz" durch die Berliner Polizei anzuerkennen sei, zweitens ferner "grundsätzlich journalistischen Tätigkeiten" nachgehe und "die Feststellung der Polizei Berlin, er sei kein Journalist", rechtswidrig gewesen sei und schließlich drittens "als Journalist anzuerkennen" sei.

Das VG Berlin hat diese Anträge zurückgewiesen. Sie seien sämtlich unzulässig. Für Begehren, die in der Hauptsache im Wege einer Fortsetzungsfeststellungsklage zu verfolgen seien, gebe es im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Raum. Überdies sei der Antrag zum Teil zu unbestimmt; es sei unklar, was der Antragsteller mit "grundsätzlich" meine. Für eine pauschale Anerkennung seiner Presseberichterstattung sei die Berliner Polizei nicht zuständig. Das VG musste sich daher mit dem Begehren inhaltlich nicht befassen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 222.10.2021, VG 27 L 300/21

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