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Rechtsanwälte und Steuerberater einer Sozietät: Müssen sich wegen schwerer Steuerhinterziehung verantworten

14.12.2020

Die 24. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main unter Zulassung der Anklageschriften der Hessischen Generalstaatsanwaltschaft vom 04.12.2019 und 14.06.2020 das Hauptverfahren gegen sechs ehemalige Mitarbeiter eines zwischenzeitlich insolventen Kreditinstituts sowie zwei Rechtsanwälte und Steuerberater einer Rechtsanwaltssozietät wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung beziehungsweise der Beihilfe hierzu eröffnet.

Den Mitarbeitern des Kreditinstituts wird vorgeworfen, gemeinschaftlich Handelsstrukturen aufgebaut zu haben, die es ermöglichten, Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag (so genannte Cum-Ex-Geschäfte) durchzuführen, um im weiteren Verlauf unter Verwendung inhaltlich unrichtiger Steuerbescheinigungen die Erstattung von tatsächlich nicht abgeführter Kapitalertragsteuer in dreistelliger Millionenhöhe durch das Finanzamt zu erreichen. Den Rechtsanwälten und Steuerberatern wird zur Last gelegt, den Aufbau dieser Handelsstrukturen im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit durch die Erstattung von Gefälligkeitsgutachten unterstützt und inhaltlich unrichtige Stellungnahmen gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen eines Einspruchsverfahrens abgegeben zu haben.

Über den weiteren Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die Beteiligung derjenigen Rechtsanwaltssozietät am Verfahren anzuordnen, deren Partner die angeklagten Rechtsanwälte und Steuerberater während des Tatzeitraumes waren, erfolgt eine gesonderte Entscheidung.

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.12.2020

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