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Radfahrer stürzt an Kabelbrücke: Oktoberfest-Veranstalterin in Magdeburg haftet nicht

04.03.2024

Ein Radfahrer hatte eine anlässlich des Magdeburger Oktoberfests installierte Kabelbrücke übersehen und war gestürzt. Die Veranstalterin hafte nicht, hatte das Landgericht (LG) Magdeburg entschieden. Nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts Naumburg, dass seine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, hat der Radfahrer das Rechtsmittel jetzt zurückgenommen. Damit ist das Urteil des LG rechtskräftig.

Der Radfahrer hatte von der Oktoberfest-Veranstalterin Schadensersatz von knapp 7.000 Euro und Schmerzensgeld von 7.500 Euro gefordert. Die Veranstalterin hatte zur Versorgung des Oktoberfestes über einen Fußgänger- und Radweg auf der Brenneckestraße in Magdeburg Kabel verlegt und diese mit einer Kabelbrücke abgedeckt. Der sich auf dem Weg befindliche Hydrant wurde von einem Holzkasten abgedeckt, der mit einem rotweißen Absperrband umwickelt wurde. Ein besonderer Hinweis auf die Kabelbrücke erfolgte nicht.

Der Kläger behauptet, er sei am 15.10.2022 mit dem E-Damenfahrrad seines Vaters auf der betreffenden Straße mit einer Geschwindigkeit von 23 bis 25 km/h mit mittlerer Tretunterstützung unterwegs gewesen. Er habe bei seiner Fahrt die Kabelbrücke nicht gesehen, da er sich auf eine Dame und zwei Fußgänger, die ihm entgegengekommen seien, konzentriert habe. Er sei an der Kabelbrücke aufgesetzt und über das Lenkrad geflogen.

Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Oktoberfest-Veranstalterin habe die Kabelbrücke ordnungsgemäß verlegt. Die Kabelbrücke sei auch für jeden Radfahrer erkennbar gewesen. Hätte sich der Kläger auf den Weg konzentriert und sich nicht ablenken lassen, hätte er die Kabelbrücke sehen müssen, zumal nach seinen eigenen Angaben ihm niemand die Sicht hierauf versperrt habe. Wie andere Fahrradfahrer hätte er dann mit angepasster Geschwindigkeit die Kabelbrücke überqueren können.

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 16.10.2024, 10 O 313/23, rechtskräftig

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