Steuerpflichtige: Sollten sich vor Trickbetrügern in Acht nehmen
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"Querdenken"-Anführer: Nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt, nicht wegen Betruges
Michael Ballweg, führendes Mitglied der so genannten Querdenken-Bewegung, ist "nur" wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und der versuchten Steuerhinterziehung in drei Fällen verurteilt worden – und wurde deswegen verwarnt. Im Übrigen sprach das Landgericht (LG) Stuttgart ihn frei.
Die Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro behielt sich das LG vor.
Ballweg wurde damit in den wesentlichen Anklagepunkten, die den versuchten Betrug im besonders schweren Fall in 9.450 tateinheitlichen Fällen sowie die Hinterziehung der Einkommenssteuer betreffen, freigesprochen. Die Verurteilung umfasst laut LG Stuttgart die Steuererklärungen der Firma des Angeklagten. Demnach umfasst die vollendete Steuerhinterziehung (zwei monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen) 19,53 Euro und die versuchte Steuerhinterziehung in drei Fällen die Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer im Umfang von rund 2.100 Euro.
Die Strafkammer sprach dem Angeklagten ferner unter anderem eine Entschädigung für die vollzogene Untersuchungshaft, den vollzogenen Vermögensarrest sowie die bei ihm durchgeführte Durchsuchung zu. Sie hob außerdem den strafrechtlichen Vermögensarrest auf.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Ballweg können noch Rechtsmittel einlegen.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.07.2025, 10 KLs 3 Js 15816/22, nicht rechtskräftig