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Quellensteuer: Frankreich soll Vorschriften für an Versicherungsunternehmen in anderen EWR-Staaten ausgeschüttete Dividenden ändern

22.02.2021

Die Europäische Kommission hat ein Aufforderungsschreiben an Frankreich gerichtet und das Land nachdrücklich ersucht, seine Quellensteuervorschriften für Dividenden auf fondsgebundene Versicherungen, die an Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgeschüttet werden, zu ändern.

Fondsgebundene Versicherungen sind Lebensversicherungen, bei denen die vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien verwendet werden, um Anteile an von ihm ausgewählten Investmentfonds zu erwerben, und die von diesen Fonds ausgeschütteten Dividenden vom Versicherer an den Versicherungsnehmer weitergegeben werden. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem EWR-Land, die fondsgebundene Versicherungen anbieten, müssen eine endgültige Quellensteuer auf die in Frankreich ausgeschütteten Dividenden entrichten. In Frankreich niedergelassene Unternehmen dagegen zahlten entweder keine Quellensteuer auf diese Dividenden oder könnten die gezahlte Quellensteuer mit der französischen Körperschaftsteuer verrechnen lassen, die einander aufheben, weil diese Dividenden abzugsfähige oder technische Rückstellungen darstellten, so die Kommission.

Diese Vorschriften verstießen gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, meint die EU-Behörde. Frankreich muss nun binnen zwei Monaten auf die Bedenken reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 18.02.2021

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