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Profi-Weihnachtsmann: Ist nicht absetzbar

18.12.2023

Bis zu 4.000 Euro können private Haushalte jährlich für Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Handwerker oder Putzfrauen – nicht aber die für den Profi-Weihnachtsmann, der zu einem nach Hause kommt. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hin.

Denn ein solcher Weihnachtsmann gehöre zum Themenkreis Schauspiel und Unterhaltung – es solle verhindert werden, dass ein Absetzen solcher Dienstleistungen ausufert.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 06.12.2023

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