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Privatunterricht: Deutschland zu Einhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften aufgefordert

08.02.2024

Deutschland wendet die EU-Vorschriften zur Befreiung von Privatunterricht von der Mehrwertsteuer gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht ordnungsgemäß an. Jetzt muss das Land sich deswegen verantworten: Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland zu übermitteln.

Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht von der Mehrwertsteuer zu befreien. Die Mitgliedstaaten dürften nur weitere Bedingungen stellen, um eine korrekte und einfache Anwendung dieser Befreiung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch zu verhindern. Dies müsse so erfolgen, dass Steuerpflichtige, die ein Recht auf eine Mehrwertsteuerbefreiung haben, diese auch wirksam in Anspruch nehmen können.

In Deutschland müssten Privatlehrer eine Bescheinigung vorlegen, um in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung zu kommen. Aus dieser von der zuständigen Landesbehörde auszustellenden Bescheinigung müsse hervorgehen, dass die Unterrichtsleistungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten.

Dieses Erfordernis stehe nicht im Einklang mit dem EU-Recht in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof, so die Kommission. Deutschland verstoße damit gegen seine Verpflichtungen aus der Mehrwertsteuerrichtlinie. Deutschland muss nun binnen zwei Monaten auf die Kritik aus Brüssel reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Europäische Kommission, PM vom 07.02.2024

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