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Private Veräußerungsgeschäfte: Einjährige Spekulationsfrist bei Krypto-Werten bleibt
Die Bundesregierung plant keine Änderung der für private Veräußerungsgeschäfte geltenden Rechtslage.
Dies teilt die Regierung in einer Antwort (BT-Drs. 20/1983) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/1709) mit, die wissen wollte, ob die Bundesregierung an der einjährigen Spekulationsfrist bei Krypto-Werten weiter festhalten wolle.
Deutscher Bundestag, PM vom 03.06.2022