Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Private Photovoltaikanlagen: Regeln wurd...

Private Photovoltaikanlagen: Regeln wurden vereinfacht

06.07.2021

Bislang mussten Eigenheimbesitzer, die überschüssigen Strom aus ihren Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz einspeisen, die Einnahmen in einer Steuererklärung angeben. Die damit einhergehenden Pflichten sind jetzt deutlich vereinfacht worden. Dies teilt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mit.

Viele Eigenheimbesitzer nutzten die Möglichkeit der Stromerzeugung über kleine Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach, erläutert das Ministerium. Oftmals werde mehr Strom erzeugt, als für die Eigennutzung erforderlich ist. Der überschüssige Strom werde dann für ein geringes Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist. In der Einkommensteuererklärung hätten diese Einnahmen angegeben werden müssen, da die Eigenheimbesitzer damit gewerblich tätig werden. Zudem sei es daher bisher erforderlich gewesen nachzuweisen, ob die Tätigkeit auf Dauer einen Gewinn abwirft.

Diese aufwendige Nachweispflicht der Gewinnerzielungsabsicht werde jetzt vereinfacht, so das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem sich die Bundesländer mit dem Bund auf Vereinfachungsregeln verständigt hätten, gelte ab sofort, dass bei Eigenheimbesitzern mit einer Photovoltaikanlage von bis zu 10 kW und Blockheizkraftwerken von bis zu 2,5 kW Leistung, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden, keine Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht mehr erfolgen muss. Zu diesem Zweck müsse der Betreiber der Anlage lediglich erklären, dass er von der Vereinfachungsregelung Gebrauch machen möchte. Die Einkünfte aus der Stromproduktion müssten dann nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. In allen noch offenen Steuerjahren werde bei Abgabe der Erklärung unterstellt, dass einkommensteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Mit diesem unbürokratischen Weg werde das Betreiben kleiner Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Haus lukrativer.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 02.07.2021

Mit Freunden teilen