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Private Fahrzeugnutzung: Auch nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch kann Anscheinsbeweis erschüttern
Der für eine Privatnutzung der betrieblichen Leasing-Fahrzeuge sprechende Anschein kann nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erschüttert werden. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Wird zur Erschütterung des Anscheinsbeweises (substantiiert) vorgetragen, die Fahrzeuge seien ausschließlich betrieblich genutzt worden, sei der Sachverhalt vielmehr grundsätzlich von Amts wegen aufzuklären. Bei seiner Würdigung seien sämtliche Umstände zu berücksichtigen. Damit sei es nicht vereinbar, so der BFH, handschriftliche Aufzeichnungen über die Nutzung der Fahrzeuge mit der Begründung von vornherein unberücksichtigt zu lassen, sie erfüllten nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. § 6 Absatz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz regele nur die Bewertung der Entnahmen aus der Privatnutzung. Er beschränke die beweisrechtlichen Möglichkeiten zur Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge jedoch nicht.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.10.2024, VIII R 12/21