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«Prepper»-Szene angehöriger Polizist: Rechtskräftig zu Bewährungsstrafe verurteilt
Die Verurteilung eines Polizeibeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der als Angehöriger der so genannten Prepper-Szene Waffen und Munition gehortet hatte, zu einer Bewährungsstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das entsprechende Urteil des Schweriner Landgerichts (LG) bestätigt.
Das LG hatte den Angeklagten wegen Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe und Munition für Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz von Schusswaffen und Munition, einem Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen sowie Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Urteilsfeststellungen beschäftigte sich der Angeklagte mit Katastrophenszenarien und betrieb zusammen mit Gleichgesinnten das so genannte Preppen, also das Ansammeln von Vorräten für Krisen- und Notfälle. Dabei umfasste die beabsichtigte gemeinsame Vorratshaltung neben der Beschaffung von Dingen des täglichen Bedarfs auch die Bevorratung großer Mengen Munition. Bei zwei Durchsuchungen wurden bei dem Angeklagten eine Maschinenpistole, eine Selbstladebüchse, ein verrosteter Gewehrlauf sowie Übungsgranaten, Irritationswurfkörper, Signallichter und mehrere tausend Schuss Munition sichergestellt, für die er jeweils die erforderliche Erlaubnis nicht besaß. Ferner lagerte der Angeklagte einige seiner weiteren Waffen, die er erlaubnisfrei besaß oder hinsichtlich derer er über Waffenbesitzkarten verfügte, nicht ordnungsgemäß.
Der BGH hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Die tatsächliche und rechtliche Würdigung sowie die Rechtsfolgenentscheidungen des LG wiesen keine Rechtsfehler auf. Das Urteil des LG Schwerin ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.02.2021, 6 StR 235/20