Lange Sicherheitskontrolle: Dennoch kein Schadenersatzanspruch wegen verpassten Fluges
Hauptstadtzulage: Nicht für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L
Präventives Klebeverbot: Als zu unbestimmt bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach das gegen eine Einzelperson ausgesprochene Verbot, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf den Berliner Straßen festzukleben, hinsichtlich des räumlichen Bereichs, für den die Untersagung gelten solle, zu unbestimmt ist.
Die dagegen gerichtete Beschwerde der Polizei Berlin blieb ohne Erfolg. Es sei weiterhin nicht eindeutig erkennbar, welche Straßen des benannten "übergeordneten Straßennetzes" konkret von dem Verbot betroffen seien. Weder von der Antragstellerin noch von Vollstreckungsorganen könne verlangt werden, selbst erst die Bestimmtheit der Verbotsverfügung durch Heranziehung weiterer Hilfsmittel herzustellen, so das OVG.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2023, OVG 1 S 33/23, unanfechtbar