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Postreform: Bundesrat fordert Nachbesserungen

06.02.2024

Der Bundesrat hat sich am 02.02.2024 mit der Novelle des Postgesetzes befasst. In einer umfangreichen Stellungnahme fordert er zahlreiche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. So müsse beispielsweise bei der geplanten Verlängerung der Brieflaufzeiten sichergestellt sein, dass tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften trotzdem weiterhin am Erscheinungstag bei den Abonnenten ankommen.

Außerdem bestehe die Sorge, dass einzelne Regelungen des Postgesetzes das Ziel einer angemessenen und gleichermaßen flächendeckenden Versorgung aller Regionen aufweichen könnten. Eine Ungleichbehandlung und Benachteiligung ländlicher Räume beim Zugang zu universalen Postdienstleistungen müsse verhindert werden.

Der Bundesrat kritisiert die Pläne zur Zustellung schwerer Pakete mit technischen Hilfsmitteln. Diese hätten sich in der Praxis nicht bewährt. Um die Paketzusteller vor in der Branche häufig auftretenden Muskel-Skelett-Erkrankungen zu schützen, fordert er ausnahmslos die Zustellung schwerer Sendungen durch zwei Personen.

Mit der Reform will die Bundesregierung das aus den 1990er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen anpassen. Wegen des deutlich gesunkenen Briefaufkommens soll sich der Zeitdruck bei der Briefbeförderung reduzieren. Um unfairen Wettbewerb zulasten der Arbeitnehmer zu unterbinden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich alle Postdienstleistungsunternehmen zukünftig im Rahmen eines "digitalen Marktzugangsverfahrens" bei der Bundesnetzagentur registrieren, die umfangreiche Kontrollrechte erhält. Weiterhin sind zum Schutz der Paketzusteller schwere Pakete (über zehn Kilogramm) zukünftig zu kennzeichnen. Pakete über 20 Kilogramm sollen nur noch durch zwei Personen oder mit einem technischen Hilfsmittel bewegt werden.

Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme, anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, so wird der Bundesrat das Gesetz in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend beraten.

Bundesrat, PM vom 02.02.2024

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