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Politische Werbung: EU-Parlament beschließt neue Transparenzregeln

29.02.2024

Mit neuen Transparenzregeln für politische Werbung will das EU-Parlament das Vertrauen der Bürger in Wahlkampagnen stärken und helfen, Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland zu bekämpfen.

Die neuen Vorschriften regeln insbesondere die Online-Werbung und schaffen gleichzeitig einen Rahmen, der den Wahlkampf für politische Akteure EU-weit erleichtert.

Danach muss politische Werbung klar gekennzeichnet werden. Bürger, Behörden und Medienschaffende sollen mühelos erkennen können, warum sie angesprochen werden, wer die Werbung finanziert hat, wie viel dafür bezahlt wurde und auf welche Wahlen oder Referenden sie sich bezieht. Alle politischen Online-Anzeigen und die damit verbundenen Informationen werden laut Parlament in einem öffentlichen Online-Archiv verfügbar sein.

Um die Einflussnahme aus dem Ausland auf die demokratischen Prozesse in Europa zu begrenzen, werde das Sponsoring von Werbung aus Ländern außerhalb der EU in den drei Monaten vor einer Wahl oder einem Referendum verboten sein.

Gezielte Werbeaktionen – Techniken zum Targeting und Amplifizieren – sollen für politische Online-Werbung auf der Grundlage von personenbezogenen Daten, die von der betroffenen Person erhoben wurden, nur dann möglich sein, wenn deren ausdrückliche und gesonderte Zustimmung eingeholt wurde. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel ethnische Zugehörigkeit, Religion, sexuelle Ausrichtung) oder Daten Minderjähriger sollen nicht verwendet werden dürfen.

Laut Parlament betreffen die Vorschriften nur die bezahlte politische Werbung. Sie berührten weder den Inhalt politischer Anzeigen noch die Regeln für die Durchführung und Finanzierung politischer Kampagnen. Persönliche Ansichten, politische Meinungen, wie zum Beispiel nicht gesponserte journalistische Inhalte, oder Mitteilungen über die Organisation und Teilnahme an Wahlen durch offizielle nationale oder EU-Quellen seien nicht betroffen.

Der Rat muss den Text noch formell annehmen.

Europäisches Parlament, PM vom 27.02.2024

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