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Pläne zu Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten: Länder haben keine Einwände

05.10.2023

In seiner Plenarsitzung am 29.09.2023 hat der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldaten erhoben.

Soldaten der Bundeswehr müssen fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Denn sie träten aktiv für den Staat und seine Verfassung auf, heißt es in der Begründung. Die Verfassungstreue sei also elementare Voraussetzung für das Dienstverhältnis zum Staat.

Soldaten, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, seien für die Bundeswehr untragbar. Extremistische Verhaltensweisen gefährdeten nicht nur die Disziplin und Ordnung in den Streitkräften, sondern schädigten ebenso das Ansehen wie das öffentliche Vertrauen der Bundeswehr. Verfassungsfeindliche Soldaten müssten entsprechend zügig aus der Bundeswehr entlassen werden.

Der Gesetzesentwurf sieht daher die Beschleunigung der Entlassung verfassungsfeindlicher Personen aus dem Dienstverhältnis der Bundeswehr vor. Dazu zählen auch Soldaten, die Reservistendienst oder freiwilligen Wehrdienst leisten. Über die Entlassung ist im Wege eines Verwaltungsverfahrens zu entscheiden. Zur Wahrung der Rechte des Soldaten soll ein zweistufiges Anhörungsverfahren eingeführt werden.

Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Schaffung eines neuen Entlassungstatbestandes, der an schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen anknüpft. Werden Soldaten aufgrund dieses Tatbestandes entlassen, so endet das Dienstverhältnis unmittelbar. Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit verlieren darüber hinaus ihren Dienstgrad und grundsätzlich auch die ihnen nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zustehenden Ansprüche und Versorgungsleistungen.

Der Bundestag wird nun über den Gesetzentwurf beraten. Spätestens drei Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der Gesetzesbeschluss auf die Tagesordnung der Länderkammer.

Bundesrat, PM vom 29.09.2023

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