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Photovoltaik und vergleichbare Blockheizkraftwerke: Bundesrat stimmt Steuervereinfachung zu

08.11.2021

Der Bundesrat hat am 05.11.2021 auf eine Initiative Hessens und Bayerns der Steuervereinfachung für Photovoltaik und vergleichbare Blockheizkraftwerke zugestimmt. Dies teilt das hessische Finanzministerium mit.

"Wir möchten, dass möglichst viel grüne Energie erzeugt und genutzt wird. Deshalb wollen wir durch eine klare gesetzliche Regelung Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig Bürokratie abbauen", so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU). "Jetzt erwarten wir natürlich, dass auch der Bund mitzieht und das Gesetz anpasst."

Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage könnten Privatpersonen allein durch den Betrieb einer kleinen Photovoltaikanlage oder eines kleinen Blockheizkraftwerkes ertragsteuerlich zum Gewerbetreibenden werden. Für den Einzelnen bedeute das vor allem mehr Bürokratie und wirke bei der Entscheidung für oder gegen eine eigene Anlage eher abschreckend. Denn die privat genutzten Anlagen produzierten hauptsächlich Energie für den Eigenbedarf. Gewinn lasse sich damit kaum erzielen. Das Plus an Bürokratie bei der Steuer erweise sich oftmals als Hürde für Bürger beim sinnvollen Bau solcher Anlagen.

Bisher seien lediglich auf dem Verwaltungswege Erleichterungen für die Anlagenbesitzer geschaffen worden, so das Finanzministerium Hessen. Die Möglichkeiten hier seien jedoch begrenzt. Daher forderten Hessen und Bayern, noch für das laufende Jahr 2021 eine Steuerbefreiung für solche Anlagen ausdrücklich im Gesetz zu regeln.

Hessen und Bayern fordern, dass die (Ertragsteuer-)Befreiung für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen mit einer möglichen Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt und für Blockheizkraftwerke mit einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 7,5 Kilowatt gelten soll. Damit würden deutlich mehr Anlagen unter die Begünstigung fallen als bei der gegenwärtigen Verwaltungsregelung.

Finanzministerium Hessen, PM vom 05.11.2021

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