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Pflegereform: Wurde auf den Weg gebracht

11.04.2023

Die Bundesregierung will die soziale Pflegeversicherung stabilisieren – mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege. Sichergestellt werden solle, dass Betroffene auch künftig die benötigten Leistungen erhalten.

In der Pflege sieht Bundesgesundheitsmister Karl Lauterbach (SPD) vier Kostenfaktoren, "die auf Dauer wirken werden": Das seien steigende Löhne sowie die Inflation. Zudem gebe es immer mehr Menschen, die gepflegt werden müssten – und die, die es betrifft, würden länger gepflegt.

Daher müsse die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung stabilisiert werden, um auch weiterhin ihre Leistungen finanzieren zu können. Dafür solle der Beitragssatz zum 01.07.2023 moderat um 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Bei der Beitragshöhe solle künftig die Zahl der Kinder berücksichtigt werden müssen. Hintergrund ist laut Regierung der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022. Danach müsse der Gesetzgeber den Erziehungsaufwand von Eltern und auch die Zahl der Kinder stärker berücksichtigen.

Der Kinderlosenzuschlag solle auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Zugleich sollen Beitragszahler ab dem zweiten bis zum fünften Kind entlastet werden – und zwar mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Zum 01.01.2024 sollen das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent erhöht werden. Zum 01.01.2025 und zum 01.01.2028 sollen dann die Geld- und Sachleistungen automatisch dynamisiert werden – in Anlehnung an die Preisentwicklung.

Der Anspruch auf das so genannte Pflegeunterstützungsgeld solle ausgeweitet werden. Damit sei die Lohnersatzleistung gemeint, die bezahlt wird, wenn Menschen aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können, erläutert die Bundesregierung. Pro Kalenderjahr solle es diese Unterstützung für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person geben.

Die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Langzeitpflege sollen künftig noch besser genutzt werden. Dazu werde ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Millionen Euro solle um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert werden.

Bundesregierung, PM vom 05.04.2023

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