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Pflegeprämie: Geplante Steuerbefreiung soll auch rückwirkend gelten

14.03.2022

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Danach sollen Pflegeprämien für Pflegekräfte, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gewährt wurden, bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei sein.

Laut Finanzministerium Baden-Württemberg betrifft das Mitarbeiter, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten tätig sind. Damit solle ihr Einsatz während der Corona-Pandemie gewürdigt werden. Sollte das Gesetz beschlossen werden, gelte die Steuerbefreiung auch nachträglich für Pflegeprämien, die ab dem 18.11.2021 ausgezahlt wurden, so das Ministerium.

Wenn Pflegekräfte also bereits im Jahr 2021 eine lohnversteuerte Pflegeprämie erhalten haben, könnten sie eine rückwirkende Steuerbefreiung bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung sei, dass der Gesetzgeber die Steuerbefreiung beschließt. Die Lohnsteuer, die auf die Pflegeprämie entfällt, werde dann zurückerstattet. Die Finanzverwaltung werde zeitnah entsprechende Informationen auf der Internetseite der Finanzämter bereitstellen. Das solle Betroffene beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützen.

Das Finanzamt könne die Steuerbefreiung erst berücksichtigen, wenn sie gesetzlich geregelt ist. Sollte der Steuerbescheid bis dahin schon ergangen sein, müssten Betroffene Einspruch einlegen, so das Finanzministerium Baden-Württemberg. Dann könne die Steuerbefreiung nachträglich noch berücksichtigt werden.

Bei Pflegeprämien, die im Jahr 2022 ausbezahlt werden, sei der Vorgang einfacher: Dann beachte der Arbeitgeber die Steuerbefreiung beim Lohnsteuerabzug. Die Mitarbeiter müssten in diesem Fall nichts weiter tun.

Die von der Bunderegierung geplante Steuerbefreiung solle dabei auch Pflegeprämien einschließen, die aufgrund von Beschlüssen einer Landesregierung gezahlt werden. Somit wäre auch die Landes-Pflegeprämie in Baden-Württemberg begünstigt. Diese habe die Landesregierung im November 2021 für die Mitarbeiter auf den Intensivstationen der Krankenhäuser im Land beschlossen.

Ende 2021 hätten Baden-Württembeergs Finanzminister Danyal Bayaz und Landesgesundheitsminister Manne Lucha (beide Bündnis 90/Die Grünen) in einem Schreiben an die Bundesregierung darum gebeten, neben einer Pflegeprämie des Bundes auch Landes-Pflegeprämien steuerfrei zu stellen.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 04.03.2022

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