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Pflanzliche Lebensmittel: Fruchtsaftverband für Senkung der Mehrwertsteuer auch auf Saft
Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. unterstützt die Diskussionen und Forderungen nach einer Mehrwertsteuersenkung für pflanzliche Lebensmittel. "Es ist nur konsequent, neben Pflanzendrinks auch andere pflanzliche Lebensmittelmittel wie Frucht- und Gemüsesaft für Verbraucher billiger zu machen, um sie vergleichsweise kostengünstig von den enormen Preissteigerungen zu entlasten und eine ausgewogene Ernährung zu fördern. Deshalb sprechen wir uns für eine einheitliche Senkung der Mehrwertsteuer auch auf Säfte aus", so der Geschäftsführer des Verbandes, Klaus Heitlinger.
Frucht- und Gemüsesäfte würden aktuell genau wie die pflanzenbasierten Milchersatzprodukte als Getränk mit 19 Prozent und damit nicht als pflanzliches Lebensmittel mit sieben Prozent versteuert. Frucht- und Gemüsesäfte bestünden aber zu 100 Prozent aus Früchten beziehungsweise Gemüse. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung stufe sie deshalb nicht als Getränke, sondern als pflanzliche Lebensmittel ein. Die Senkung der Mehrwertsteuer von Frucht- und Gemüsesäften auf die der pflanzlichen Lebensmittel wäre nur folgerichtig, meint deswegen der Verband.
Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V., PM vom 05.01.2024