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Pfändungsfreigrenzen: Wurden mit Wirkung zum Juli 2024 geändert

10.07.2024

Seit Juli 2024 gelten geänderte Pfändungsfreigrenzen im Sinne des § 850c Zivilprozessordnung. Die geänderten Pfändungsfreigrenzen wurden mittlerweile im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben (BGBl I 2024, Nr. 160). Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.

Die monatlichen Pfändungsfreibeträge bei Lohnpfändungen ab Juli 2024 betragen laut Steuerberaterverband bei einem ledigen Schuldner 1.491,75 Euro, bei einem verheirateten 2.052,65 Euro, bei einem verheirateten Schuldner mit einem Kind 2.365,43 Euro und bei einem verheirateten Schuldner mit zwei Kindern 2.678,21 Euro.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 08.07.2024

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