Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Pfändung von Arbeitseinkommen: Höhere Fr...

Pfändung von Arbeitseinkommen: Höhere Freigrenzen

06.08.2024

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c Zivilprozessordnung Freigrenzen. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt, haben sich die unpfändbaren Beträge zum 01.07.2024 erhöht.

Ab dem 01.07.2024 betrage der unpfändbare Betrag nach

§ 850c Absatz 1 S. 1 ZPO: 1.491,28 Euro (bisher 1.402,28) monatlich,

§ 850c Absatz 2 S. 1 ZPO: 561,43 Euro (bisher 527,76 Euro) monatlich,

§ 850c Absatz 2 S. 2 ZPO: 312,78 Eur0 (bisher 294,02 Euro) monatlich,

§ 850c Absatz 3 S. 3 ZPO: 4.573,10 Euro (bisher 4.298,81 Euro) monatlich.

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind laut BRAK der Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 (https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2024/160; https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2024/165a) zu entnehmen. Dort seien auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 06.08.2024

Mit Freunden teilen