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Personengesellschaften: Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen vorerst gesichert

02.02.2024

Es bleibt vorerst bei der grunderwerbsteuerlichen Begünstigung von Personengesellschaften. Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV).

Der Finanzausschuss des Bundestags habe eine Verlängerung des Status Quo der grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen für Personengesellschaften im Zuge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen. Nach § 24 Grunderwerbsteuergesetz-neu gölten rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer – vorbehaltlich der ausstehenden Reform des Grunderwerbsteuerrechts – nun sogar bis 31.12.2026 weiterhin als Gesamthand. Die Begünstigungen nach §§ 5, 6, 7 Grunderwerbsteuergesetz könnten also auch zukünftig – vorbehaltlich der geplanten Reform – in Anspruch genommen werden.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., News vom 01.02.2024

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