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Pendlerpauschale und kalte Progression: Erhöhung ab erstem Kilometer und vollständiger Ausgleich gefordert

25.03.2022

Die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer sowie den vollständigen Ausgleich der kalten Progression fordern der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Lutz Lienenkämper (CDU), und der Staatsminister der Finanzen des Freistaats Bayern, Albert Füracker (CSU). Die Länder betonen, dass die Bürger in der aktuell wirtschaftlich angespannten Situation mit exorbitant steigenden Sprit- und Energiepreisen steuerlich entlastet werden müssen. Das Steuerrecht könne und müsse seinen Beitrag dazu leisten, um die aktuelle Situation zu entschärfen.

Als gemeinsames Anliegen fordern die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern eine spürbare Entlastung für Pendler. Insbesondere Bürger mit langen Arbeitswegen vornehmlich im ländlichen und suburbanen Raum seien bereits ab dem ersten Entfernungskilometer von den hohen Benzin- und Dieselpreisen betroffen. Deshalb solle die geplante Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent nicht erst ab dem 21. Entfernungskilometer gelten, sondern direkt ab dem ersten Kilometer.

Darüber hinaus müsse es künftig eine dynamische Anhebung der Entfernungspauschale geben, die insbesondere auch den jährlich steigenden CO2-Preis berücksichtigt. Auch Arbeitnehmer, die im Auftrag des Arbeitgebers für berufliche Fahrten beziehungsweise Dienstfahrten ihren privaten Pkw einsetzen, seien von den stark gestiegenen Spritpreisen erheblich betroffen. In diesen Fällen leiste der Arbeitgeber regelmäßig einen steuerfreien Aufwandsersatz in Höhe der Kilometerpauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer. Diese Pauschale sei ebenfalls an die aktuellen Preisverhältnisse anzupassen.

Die stark gestiegenen Verbraucherpreise belasteten die Bürger zunehmend, führen Lienenkämper und Füracker aus. Die Inflationsrate habe im Dezember 2021 mit 5,3 Prozent den höchsten Wert seit fast 30 Jahren erreicht. Nordrhein-Westfalen und Bayern fordern daher vom Bund im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz, die Eckbeträge des Lohn- und Einkommensteuertarifs noch für das Jahr 2022 so anzupassen, dass die Auswirkungen der kalten Progression vollständig ausgeglichen werden. Darüber hinaus sei es notwendig, dass der Lohn- und Einkommensteuertarif künftig jährlich überprüft und entsprechend angepasst wird. Damit könnten die Auswirkungen der kalten Progression künftig kurzfristig ausgeglichen werden.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 23.03.2022

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