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Pendlerpauschale: Steuerzahlerbund für Beibehaltung

10.11.2021

Der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) tritt für einen Erhalt der Pendlerpauschale ein. Er betont, dass die Pendlerpauschale eine wichtige steuerrechtliche Regelung sei – und keine Subvention. Deswegen dürfe sie vom Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen, den die Ampel-Parteien planten, nicht betroffen sein.

Vielmehr gelte es mit Blick auf die steigenden Preise an der Zapfsäule, die Bürger zu entlasten. Dies sei nur fair, weil staatliche Abgaben den überwiegenden Teil des Preises von Benzin ausmachten. Eine schnell wirkende Entlastung für Arbeitnehmer könne die Anhebung der Pendlerpauschale auf 40 Cent ab dem ersten Kilometer bringen. Dieser Schritt sei überfällig, da die Pendlerpauschale seit Jahren nicht genügend an die gestiegenen Preise angepasst worden sei.

Laut dem Bund sei die Pendlerpauschale keine Subvention, betont der BdSt. So heiße es im Subventionsbericht der Bundesregierung wörtlich: "Umweltschädlich sind Subventionen dann, wenn sie sich negativ auf die Umweltgüter Klima, Luft, Boden, Wasser und Artenvielfalt auswirken, umweltbezogene Gesundheitsbelastungen hervorrufen oder den Rohstoffverbrauch begünstigen". Als Beispiele für Maßnahmen, die das Umweltbundesamt als Subvention definiert und die nicht dem Subventionsbegriff nach §12 Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft unterliegen, nenne der Bericht die Entfernungspauschale oder den niedrigeren Steuersatz für Dieselkraftstoff im Vergleich zu Benzin.

Darüber hinaus sähen Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht den steuerlichen Abzug für Fahrtkosten zur Arbeit als notwendigen Teil des Prinzips der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, argumentiert der BdSt.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 05.11.2021

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