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Pauschalreise: Kostenfreie Stornierung bei befürchteten Corona-Beeinträchtigungen

24.06.2021

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Streit um (coronabedingte) Reisestornierungen vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main einen Erfolg gegen trendtours Touristik erzielt.

Seit 2020 häuften sich die Beschwerden von Reisenden über Reiseanbieter, die sich bei der Rückerstattung von stornierten, aber bereits bezahlten Reisen querstellen, ungefragt Umbuchungen vornehmen und Zwangsgutscheine ausstellen, statt Geld zu erstatten, erläutert die Verbraucherzentrale, die eigenen Angaben deshalb bereits mehrere erfolgreiche Verfahren gegen Reiseanbieter geführt hat.

In dem neuen Fall habe nun geklärt werden können, dass eine Pauschalreise auch kostenfrei storniert werden könne, wenn Reisende aus Angst vor Corona-Beeinträchtigungen zunächst vorsorglich stornieren und sich diese Beeinträchtigungen dann im Nachhinein bestätigt. Auch eine unerwünschte Umbuchung müssten sie dann nicht hinnehmen, habe das LG Frankfurt am Main in dem Urteil gegen trendtours Touristik bestätigt. Vielmehr sei der Reisepreis zurückzuerstatten. Denn, so die Verbraucherzentrale, Reiseanbieter könnten sonst Entschädigungen für vorsorgliche Reisestornos verlangen, obwohl die Reise letztlich wegen der befürchteten Beeinträchtigung tatsächlich nicht stattgefunden hat.

"Das Urteil zeigt, dass Reisende keine Reisen ins Ungewisse hinnehmen müssen und das Recht haben, bei Unsicherheit kostenfrei stornieren zu können", sagt Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Im Fall einer Stornierung dürfe ein Anbieter Reisende außerdem nicht einfach ohne deren Einverständnis auf andere Reisezeiten umbuchen. An Reisende gerichtete Schreiben dürften nicht den Eindruck erwecken, alternative Reisetermine seien fest gebucht und es sei noch eine An- oder Restzahlung zu leisten. Ohne ein explizites Einverständnis könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Reisenden zu einem späteren Zeitpunkt immer noch verreisen möchten.

Bei der Stornierung einer Pauschalreise und Aufforderung zur Rückerstattung müsse die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erfolgen, merkt die Verbraucherzentrale abschließend an.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, PM vom 22.06.2021 zu Landgericht Frankfurt am Main, 3-06 O 40/20

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