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«P-Konto»: Wird weiterentwickelt

09.11.2020

Der Bundesrat hat am 06.11.2020 einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 08.11.2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Das "P-Konto" ermöglicht Schuldnern den Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte. Die Neuregelungen lösen nun Probleme, die bei einer Evaluation des "P-Kontos" aufgezeigt worden waren. Außerdem machten sie die Vorschriften zum Kontopfändungsschutz transparenter, erläutert der Bundesrat.

Das Gesetz sieht vor, die Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto zu erweitern. Außerdem enthält es Regelungen zur Nachzahlung von besonderen Leistungen, zur Erteilung und Anerkennung von Bescheinigungen für die Erhöhung des unpfändbaren Grundfreibetrages sowie zum P-Konto in der Insolvenz. Auch verbessert es den Schutz der Zuwendungen aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens".

Zum Schutz der Schuldner gibt es künftig eine jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen, um der Preisentwicklung genauer Rechnung zu tragen.

Außerdem erweitert das Gesetz den Pfändungsschutz für Gegenstände, die zur Ausübung von Religion und Weltanschauung bestimmt sind, ebenso den Vollstreckungsschutz für Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.

Der Bundesrat hatte in seiner 989. Sitzung zu dem Gesetzesvorhaben Stellung genommen und dabei unter anderem darauf hingewiesen, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, da es auch Regelungen des Verfahrens bei der Verwaltung bundesgesetzlicher Steuern für Landesbehörden betrifft. In der Folge hatte der Bundestag neben einigen Detailänderungen und Klarstellungen in der Eingangsformel die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt.

Das Gesetz soll zu großen Teilen zum Ersten des auf die Verkündung folgenden 13. Kalendermonats in Kraft treten. Die Änderungen, die die Pfändungsfreigrenzen betreffen, sollen erst zum ersten August des auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres in Kraft treten.

Bundesrat, PM vom 06.11.2020

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